Nachfolgend finden Sie detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Der Unkostenbeitrag für Kleinmengen ist für Bestellungen, deren kumulierter Wert pro Liefertag und Lieferort weniger als CHF 150.- exkl. MWST beträgt. Für die Bearbeitung solcher Kleinmengen berechnen wir CHF 40.- exkl. MWST, womit wir die Kosten für Bearbeitung, Vorbereitung, Versand, Rechnungsstellung und Inkasso decken.
Der Unkostenbeitrag für Kleinmengen gilt nicht für Bestellungen von Mustern, da diese durch Sonderbedingungen geregelt sind.
In nahezu allen Branchen stellen Lieferanten diese Serviceleistung aufgrund des damit verbundenen Aufwandes in Rechnung.
Als Grosshändler finden wir es richtig, diese Kosten direkt auf den entsprechenden Kleinmengenbestellungen (< CHF 150.-) zu verrechnen, anstatt diese, auf weniger transparente Weise, in jeder Bestellung einzukalkulieren. Es steht jedem Kunden frei zu entscheiden, ob er den Tagesbestellwert auf über CHF 150.- erhöhen will oder ob er einen Warenkorb mit einem geringeren Bestellwert bevorzugt, wo dann der Unkostenbeitrag von CHF 40.- berechnet wird.
Wir berücksichtigen alle Bestellungen, die an einem Tag an dieselbe Lieferadresse (Warenempfänger) in Auftrag gegeben wurden.
Wenn der Gesamtwert die CHF 150.- übersteigt, fällt keine Gebühr an.
Falls bei den ersten Bestellungen des Tages ein Unkostenbeitrag von CHF 40.- zu einer oder mehreren Kleinmengen-Bestellungen hinzugerechnet wurde, werden diese Beträge am Ende des Tages automatisch von der Rechnung abgezogen, sofern der Gesamtbetrag der Bestellungen pro Tag und Lieferort CHF 150.- erreicht oder überschritten wird.
Hiervon ausgenommen sind lediglich Vorauszahlungen oder Nachnahmezahlungen. In diesen beiden Fällen müssen wir zum Zeitpunkt jeder Einzelbestellung den zu bezahlenden Endbetrag errechnen. Dabei berücksichtigen wir nur den Einzelwert jeder Bestellung, nicht den Tagesgesamtwert. Das heisst, in diesen Fällen wird bei jeder Bestellung unter CHF 150.- der Unkostenbeitrag im Wert von CHF 40.- verrechnet.
Bei den Zahlungsarten Vorauskasse oder Nachnahme bitten wir unsere Kunden, sich zunächst zu vergewissern, ob allenfalls weitere Bestellungen am selben Tag an denselben Lieferort zu erwarten sind. So können Sie Ihre Bestellungen zu einer grossen Einzelbestellung zusammenfassen und es würden keine Kleinmengen- Gebühren anfallen.
Teillieferungen haben keinerlei Auswirkungen.
Wir berücksichtigen den Gesamtwert der am selben Tag und an dieselbe Lieferadresse (Empfängeradresse) in Auftrag gegebenen Bestellungen – ungeachtet des tatsächlichen Lieferdatums.
Verursacht eine Bestellung über CHF 150.- mangels Verfügbarkeit Teillieferungen, welche dadurch als Kleinmengen ausgeliefert werden müssen, so wird kein Unkostenbeitrag berechnet.
Genauso erheben wir, sofern eine Bestellung unter CHF 150.- (kumulierter Tagesgesamtwert für Lieferungen an dieselbe Adresse) mehrere separate Lieferungen nach sich zieht, nur einmal den Unkostenbeitrag von CHF 40.-.
Bei Teillieferungen von Bestellungen unter CHF 150.- (kumulierter Tagesgesamtwert für Lieferungen an denselben Warenempfänger), wird der Service im Verhältnis zum Lieferwert abgerechnet.
Ein Beispiel:
Eine Gesamtbestellung von CHF 88.-, bestehend aus einer ersten Teillieferung im Wert von CHF 64.- und einer zweiten Teillieferung im Wert von CHF 24.-, dann berechnet sich der Anteil des fälligen Unkostenbeitrags für Kleinmengen von CHF 40.- wie folgt:
CHF 29.- (= 40/88x64) für Artikel der ersten Teillieferung im Wert von CHF 64.-.
CHF 11.- (= 40/88x24) für Artikel der zweiten Teillieferung im Wert von CHF 24.-.
Nein, das ist nicht möglich.
Zur Berechnung des Tagesbestellwerts wird ausschliesslich das Bestelldatum berücksichtigt. Eine ausstehende Bestellung kann nicht mit neuen Bestellungen kombiniert werden.
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